Patienten dürfen Ärzte nicht blind beschimpfen
Der Bundesgerichtshof erschwert die Schmähkritik an Ärzt*innen im Internet. Die Betreiber*innen von Bewertungsportalen müssen Beweise für tatsächlichen Kontakt zwischen Patient*in und Mediziner*in vorlegen können.
Patient*innen müssen künftig mit unangenehmen Rückfragen rechnen, wenn sie einen Arzt/ eine Ärztin auf einem Bewertungsportal im Internet beschimpfen. Gegebenenfalls bleibt ihnen nichts anderes übrig, als ihren Kommentar gegenüber dem Portalbetreiber/ der Portalbetreiberin zu begründen und den Arztbesuch zu belegen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Ich empfehle diesen Artikel aus der Zeitung “Die Welt”
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