Neue Patientenverfügung
In der neuen Ausgabe des Ärzteblattes wird folgender Hintergrund geschildert:
Die Ärztekammer Niedersachsen empfiehlt in der neuen Patientenverfügung neben der Ärztin oder dem Arzt des Vertrauens auch mit Angehörigen und anderen Vertrauten über die eigenen Wünsche und Einstellungen zu sprechen und neben dem Abfassen einer Patientenverfügung eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen.
Mit Hilfe der sogenannten Vorsorgevollmacht kann die Vertrauensperson im Fall der Fälle unmittelbar die Vertretung des Betroffenen übernehmen und dem in der Patientenverfügung festgelegten Willen Geltung machen.
Die Vorsorgevollmacht hat zum Ziel, die gerichtliche Anordnung einer Betreuung zu vermeiden.
Patienten sollten beachten, dass auch Ehe- und Lebenspartner nach gegenwärtiger Rechtslage nicht ohne eine Vollmacht für sie handeln können. Eine Vorsorgevollmacht kann entweder für einzelne Teilbereiche, oder aber vollumfänglich ausgestellt werden und damit beispielsweise die Vermögenssorge umfassen. In jedem Fall bedarf es jedoch der ausdrücklichen Klarstellung, dass sich die Vollmacht auf medizinische Maßnahmen erstrecken soll.
Ein PDF-Dokument der neuen Patientenverfügung steht Ihnen als kostenloser Download auf der Homepage der Ärztekammer Niedersachsen zur Verfügung.